ZRI 2023, 473
Lizenzen im Pre-Pack-Verfahren nach Art. 27 des Vorschlags der EU-Harmonisierungs-Richtlinie – Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen durch die europäische Hintertür?
Art. 27 des Vorschlags für eine Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts vom 7. 12. 2022 (im Folgenden: Harmonisierungs-RLV) enthält in Art. 27 Regelungen über Verträge, die zum Zeitpunkt des Pre-Pack-Verfahrens noch nicht durchgeführt sind. Nach Art. 27 Abs. 1 Harmonisierungs-RLV gehen sie unter bestimmten Voraussetzungen auf den Käufer über. Das Gericht kann sie gem. Art. 27 Abs. 2 Satz 1 Harmonisierungs-RLV allerdings kündigen. Von der Kündigung ausgenommen sind nach Art. 27 Abs. 2 Unterabs. 2 Harmonisierungs-RLV Lizenzverträge. Das scheint dafür zu sprechen, dass Lizenzverträge künftig insolvenzfest ausgestaltet werden müssen. Eine kritische Analyse zeigt jedoch, dass der Vorschlag die bisherige Diskussion über Lizenzen in der Insolvenz nicht reflektiert. Er sollte jedenfalls in der vorliegenden Fassung nicht Inhalt der Harmonisierungs-Richtlinie werden.
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- *)Dr. iur., LL.M. (Edinburgh), Universitätsprofessor, Direktor des Ernst-Jaeger-Instituts für Unternehmenssanierung und Insolvenzrecht, Universität Leipzig
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