ZRI 2024, 410
Ist „Waffengleichheit“ zwischen den Planbetroffenen im StaRUG-Verfahren notwendig und herstellbar?
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- *)Richter am Amtsgericht – Insolvenz- und Restrukturierungsgericht – Hamburg. Der Autor ist Mitglied des Vorstandes des Bundesarbeitskreises Insolvenz- und Restrukturierungsgerichte (BAKinso) e. V.
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