ZRI 2021, 446
Der „Erfolg“ bei der Vergütung des Insolvenzverwalters
Insolvenzverwalter führen Unternehmen fort, sanieren diese und erzielen in vielen Verfahren hohe Quoten, die in der Vergangenheit unerreichbar schienen. Für die Gläubiger ist dies zweifellos von großem Interesse. Die Frage, ob diese und andere „Erfolge“ zu einer höheren Vergütung der Insolvenzverwalter führen können, wird in Literatur und Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet. Der folgende Beitrag versucht, anhand der Struktur des Vergütungsrechts eine Antwort zu finden und Hinweise für eine künftige Reform des insolvenzrechtlichen Vergütungsrechts zu geben.
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- *)Dr. iur, Regierungsdirektor, München
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