ZRI 2021, 2
Die Auswirkungen des COVInsAG auf die Insolvenzanfechtung
Der Gesetzgeber hat die Insolvenzantragspflicht zwischen dem 1. 3. und dem 30. 9. insgesamt, für die Zeit zwischen dem 1. 10. und dem 31. 12. 2020 für den Fall der „bloßen“ Überschuldung grundsätzlich ausgesetzt. An diese Aussetzung hat er unter anderem weitgehende (insolvenz-)anfechtungsrechtliche Privilegierungen geknüpft und damit Neuland betreten. Welche Auswirkungen sie haben, wird sich erst zeigen, nachdem die Insolvenzantragspflicht wieder in vollem Umfang greift und andere Hilfsmaßnahmen wie die gegenwärtige Regelung zur Kurzarbeit ausgelaufen sind. Der nachfolgende Beitrag versucht, mögliche Anwendungsprobleme zu identifizieren und Lösungen aufzuzeigen.
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- *)Dr. iur., Universitätsprofessor, Ruhr-Universität Bochum. Der Beitrag geht zurück auf einen Vortrag, den der Verfasser auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress 2020 des VID gehalten hat.
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