ZRI 2020, 2

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2020 15FAO AufsätzeLars Klöhn*

Sollte der deutsche Gesetzgeber die Überschuldungsregelung abschaffen?

Eine Untersuchung anlässlich der EU-Restrukturierungs-RL

Nach deutschem Insolvenzrecht können die Gläubiger überschuldeter Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen. Geschäftsleiter unterliegen einer korrespondierenden Antragspflicht. Diese Regelung steht derzeit auf dem rechtspolitischen Prüfstand. Grund ist die europäische Restrukturierungsrichtlinie, welche die Mitgliedstaaten verpflichtet, Unternehmen den Zugang zu einem vorinsolvenzlichen Sanierungsrahmen zu eröffnen, wenn die Insolvenz wahrscheinlich ist. Während der Restrukturierung sind sowohl die Insolvenzantragspflicht als auch das Antragsrecht der Gläubiger suspendiert; eine Ausnahme können die Mitgliedstaaten nur bei Zahlungsunfähigkeit, nicht aber bei Überschuldung vorsehen. Damit stellen sich zwei Fragen: (1) Muss der deutsche Gesetzgeber die Überschuldungsregelung aus europarechtlichen Gründen abschaffen? (2) Bietet es sich rechtspolitisch an, diese Regelung abzuschaffen? Die Antwort auf beide Fragen lautet „nein“. Weder zwingt die Restrukturierungsrichtlinie zur Aufgabe der Überschuldungsregelung noch legt sie dies rechtspolitisch nahe. Im Gegenteil: Die Richtlinie erhöht die rechtspolitische Überzeugungskraft dieser Regelung u. a., weil Restrukturierungsverhandlungen künftig „im Schatten“ des Insolvenzrechts geführt werden. Gläubiger hätten daher einen Anreiz, ineffiziente Workouts zu akzeptieren, könnte der Schuldner beim Scheitern der Verhandlungen trotz Überschuldung bis zum Eintritt der Zahlungsunfähigkeit weiterwirtschaften.
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Prof. Dr. iur., LL.M. (Harvard), Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht der Humboldt-Universität zu Berlin. Der Beitrag beruht auf einer Gutachtenanfrage des Gravenbrucher Kreises, mit welcher der Gravenbrucher Kreis einen Denkanstoß zur laufenden Diskussion geben möchte. Der Verfasser dankt den Mitgliedern des Gravenbrucher Kreises sowie Christoph Kern, zudem Holger Spamann, Gerhard Wagner und den anderen Teilnehmern des HU-Fakultätsworkshops für wertvolle Kommentare. Fehler und Auslassungen sind selbstverständlich die des Verfassers.

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