ZRI 2024, 1026
Das Finanzierungsrecht der Gesellschafter und die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
Der Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) hat im Rahmen des StaRUG einen Bedeutungswandel erfahren, da er nunmehr die Zugangsvoraussetzung für das Restrukturierungsverfahren darstellt. In diesem Kontext bedarf es einer Akzentuierung des Rechts der Gesellschafter auf Finanzierung der (eigenen) Gesellschaft, so dass eine drohende Zahlungsunfähigkeit immer nur dann angenommen werden kann, wenn eine Schließung der Liquiditätslücke durch die Gesellschafter ausgeschlossen ist.
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- *)Dr. iur., LL.M. (NYU), Attorney-at-Law (New York), Universitätsprofessor am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht (Abteilung Unternehmens- und Insolvenzrecht) am Department für Privatrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.
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