ZRI 2022, 805
Mittelbare und unmittelbare Gläubigerbenachteiligung
Ein Plädoyer für eine Rückbesinnung
Bei der anfechtungsrechtlichen Behandlung des Vollzugs gegenseitiger Verträge herrscht auch nach über 20 Jahren Erfahrung mit der Insolvenzordnung, einer nicht zu überschauenden Fülle von Entscheidungen und einer nur in Regalmetern zu messenden Menge von Literatur zum Anfechtungsrecht Unsicherheit. Diese weichen Stellen in der anfechtungsrechtlichen Dogmatik beruhen auf Unklarheiten hinsichtlich des richtigen Verständnisses des Begriffs der Gläubigerbenachteiligung.
Der Beitrag versucht zu zeigen, dass die sich insoweit stellenden Fragen zwanglos und konsistent beantwortet werden können, indem man auf Tatbestandsebene die anerkannte Definition der Gläubigergleichbehandlung ernst nimmt und auf Rechtsfolgenebene § 144 Abs. 2 InsO auch im Rahmen der Anfechtung von Deckungen anwendet.
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- *)Dr. iur., LL.M. (McGill), Universitätsprofessor Bonn. Der Beitrag beruht auf dem Manuskript eines Vortrags, den der Verfasser am 23. 6. 2022 auf dem Symposion Insolvenz- und Arbeitsrecht in Ingolstadt gehalten hat.
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