ZRI 2026, 472

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungInsolvenzrechtVO (EU) 269/2014 Art. 2 Abs. 1; InsO § 80Einfrieren von Geldern und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens VO (EU) 269/2014Art. 2 InsO§ 80 OLG Frankfurt/M., Urt. v. 01.04.2026 – 17 U 20/25 (LG Frankfurt/M.)OLG Frankfurt/M.Urt.1.4.202617 U 20/25LG Frankfurt/M.

Leitsatz des Gerichts:

Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die von einer im Anhang I VO (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Person, Einrichtung oder Organisation kontrolliert werden und deshalb gem. Art. 2 Abs. 1 VO (EU) Nr. 269/2014 eingefroren sind, bleiben eingefroren, wenn durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Recht des von dieser Person, Einrichtung oder Organisation kontrollierten Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter übergeht.

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