ZRI 2025, 474
Leitsätze des Gerichts:
1. § 32 Abs. 1 Satz KWG ist ein Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des einzelnen Kapitalanlegers.
2. Die in AGB enthaltenen Bestimmungen über die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre und den qualifizierten Rangrücktritt unterliegen gem. § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht der Inhaltskontrolle im engeren Sinne der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wohl aber der Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.
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