ZRI 2026, 446

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungRestrukturierungsrecht StaRUG § 38; ZPO § 103; RPflG § 7Zuständigkeit des Rechtspflegers für die Kostenfestsetzung in einem StaRUG-Verfahren StaRUG§ 38 ZPO§ 103 RPflG§ 7 AG Hamburg, Beschl. v. 20.03.2026 – 61g RES 2/25AG HamburgBeschl.20.3.202661g RES 2/25

Leitsätze des Gerichts:

1. Für die Kostenfestzung im Rahmen eines Verfahrens nach dem StaRUG ist funktionell der Rechtspfleger zuständig.
2. Da das StaRUG diesbezüglich keine ausdrückliche Regelung enthält und es in der Literatur umstritten ist, ob hierfür der Rechtspfleger oder aber der Richter funktionell zuständig ist, ist es geboten, die gerichtsinterne Zuständigkeit durch richterlichen Beschluss gem. § 7 RPflG klarzustellen.

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