ZRI 2026, 427

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO §§ 82, 129 Abs. 1, § 140 Abs. 1; BGB § 185 Abs. 2 Satz 1 Fall 1, § 816 Abs. 2Zur Herbeiführung eines Rückgriffsanspruchs (§ 816 Abs. 2 BGB) bei vorheriger Zahlung an einen Nichtberechtigten InsO§ 82 InsO§ 129 InsO§ 140 BGB§ 185 BGB§ 816 BGH, Urt. v. 12.02.2026 – IX ZR 162/24 (OLG Köln)BGHUrt.12.2.2026IX ZR 162/24OLG Köln

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Insolvenzverwalter kann eine nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen Nichtberechtigten erbrachte Leistung genehmigen, um bei diesem Rückgriff zu nehmen (Fortführung von BGH, Beschl. v. 12. 7. 2012 – IX ZR 213/11, ZVI 2012, 459 = NZI 2012, 803, Rz. 16; BGH, Urt. v. 19. 4. 2018 – IX ZR 230/15, BGHZ 218, 261 = ZVI 2018, 356, Rz. 20).
2. Die mit einer Zahlung eines Drittschuldners verbundene Rechtshandlung ist nicht bereits mit einer Abrede zwischen dem Schuldner und dem Empfänger, dass die Leistungen des Schuldners den Drittschuldnern im Namen des Empfängers in Rechnung gestellt werden, sondern erst in dem Zeitpunkt vollendet, in dem die jeweilige Zahlung des Drittschuldners auf das Konto des Empfängers erfolgt.

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