ZRI 2024, 331
Leitsätze des Gerichtes:
1. Insolvenzgerichtliche Einzelermächtigungen sind im Insolvenzeröffnungsverfahren zeitnah zu ihrer vertraglichen Fälligkeit beim Insolvenzgericht zu beantragen.
2. Zeitnah ist ein Zeitraum von ca. drei Werktagen.
3. Eine rückwirkende Genehmigung kommt nicht in Betracht
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