ZRI 2024, 325

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2024 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 133 Abs. 1, §§ 129 ff.; ZPO §§ 286, 253 Abs. 2 Nr. 2Beweisanzeichen für Gläubigerbenachteiligung InsO§ 133 InsO§§ 129 ff. ZPO§ 286 ZPO§ 253 BGH, Urt. v. 22.02.2024 – IX ZR 226/20 (OLG Zweibrücken)BGHUrt.22.2.2024IX ZR 226/20OLG Zweibrücken

Leitsätze des Gerichts:

1. Führt die Veräußerung eines Vermögensgegenstands zu einer unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung, stellt dies ein eigenständiges Beweisanzeichen für die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung dar.
2. Ficht der Insolvenzverwalter sowohl das Verpflichtungs- als auch das hiervon getrennt und zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommene Erfüllungsgeschäft mit dem einheitlichen Rechtsschutzziel der Rückgewähr des zur Erfüllung Geleisteten an, handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände und muss der Insolvenzverwalter bestimmen, in welcher Reihenfolge er die Ansprüche geltend machen will.

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