ZRI 2023, 359

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2023 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 134 Abs. 1, § 131Unentgeltlichkeit der Leistung im Zwei-Personen-Verhältnis InsO§ 134 InsO§ 131 BGH, Beschl. v. 23.02.2023 – IX ZR 136/22 (OLG Düsseldorf)BGHBeschl.23.2.2023IX ZR 136/22OLG Düsseldorf

Leitsätze der Redaktion:

1. In einem Zwei-Personen-Verhältnis ist eine Leistung dann als unentgeltlich anzusehen, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zugunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert vereinbarungsgemäß zufließen soll.
2. Wird eine dritte Person in den Zuwendungsvorgang einbezogen, kommt es für die Beurteilung der Unentgeltlichkeit der Leistung nicht entscheidend darauf an, ob der Verfügende einen Ausgleich erhalten hat. Zu fragen ist vielmehr, ob der Empfänger eine Gegenleistung zu erbringen hat.

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