ZRI 2022, 363

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2022 RechtsprechungInsolvenzrechtBGB § 426 Abs. 2; AO § 228; ZPO § 325; InsO §§ 60, 200Verjährungsfrist bei Übergang von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis auf einen leistenden Gesamtschuldner BGB§ 426 AO§ 228 ZPO§ 325 InsO§ 60 InsO§ 200 BGH, Urt. v. 17.03.2022 – IX ZR 216/20 (OLG Karlsruhe)BGHUrt.17.3.2022IX ZR 216/20OLG Karlsruhe

Leitsätze des Gerichts:

1. Gehen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis auf einen leistenden Gesamtschuldner über, richtet sich die Verjährungsfrist nach dem Forderungsübergang auch dann nach der besonderen Zahlungsverjährung für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, wenn es sich beim Gesamtschuldner um einen privaten Gläubiger handelt.
2. Ein nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens zugunsten des Schuldners ergangenes Urteil über eine Masseverbindlichkeit wirkt nicht zugunsten des persönlich in Anspruch genommenen Insolvenzverwalters.

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