ZRI 2020, 414

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2020 RechtsprechungInsolvenzrechtZPO § 240; InsO § 180 Abs. 2, § 174 Abs. 2, § 176Wirksamkeit der Aufnahme eines nach § 240 ZPO unterbrochenen Rechtsstreits und Voraussetzungen der Anmeldung von Forderungen ZPO§ 240 InsO§ 180 InsO§ 174 InsO§ 176 BGH, Urt. v. 25.06.2020 – IX ZR 47/19 (OLG Frankfurt/M.)BGHUrt.25.6.2020IX ZR 47/19OLG Frankfurt/M.

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei unterbrochenen Rechtsstreits über eine Insolvenzforderung ist nur wirksam, wenn die besonderen Sachurteilsvoraussetzungen für eine Forderungsfeststellungsklage gegeben sind.
2. a) Für eine wirksame Forderungsanmeldung erfordert die Angabe des Grundes der Forderung die bestimmte Angabe des Lebenssachverhalts, aus dem die Forderung nach der Behauptung des Gläubigers entspringt; eine schlüssige Darlegung der Forderung ist nicht erforderlich (Klarstellung zu BGH, Urt. v. 22. 1. 2009 – IX ZR 3/08, ZVI 2009, 105 = WM 2009, 468).
2. b) Ob der Insolvenzgläubiger seine Forderung in ausreichend individualisierter Weise angemeldet hat, richtet sich nach den Verhältnissen im Prüfungstermin; eine nachträglich erfolgte Individualisierung wirkt nicht auf den Zeitpunkt der Forderungsanmeldung zurück.

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