RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2699-0490
Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz
ZRI
2026
Literatur
Hess, Harald/Kern, Christoph A. (Hrsg.), Kölner Kommentar zur Insolvenzordnung, Band 1
2. Aufl., 2026, Wolters Kluwer, LXXIII und 2514 S., 269 €, ISBN: 978-3-452-30528-2
Der hier zu besprechende Band hat eine lange Geschichte. Sie reicht zurück in das Jahr 1999, als Harald Hess seinen – von ihm ganz allein geschriebenen – dreibändigen Kommentar zur Insolvenzordnung vorlegte, dem 2001 eine zweite – zweibändige – Auflage folgte. Später erschien das Werk seit 2007 unter dem Titel „Großkommentar in drei Bänden zum Insolvenzrecht“, aktualisiert in einer zweibändigen, 2013 vorgelegten zweiten Auflage. Unter Wechsel von Verlag und Titel wurde es zwischen 2016 und 2022 in sechs Bänden als Kölner Kommentar zum Insolvenzrecht publiziert, dem jetzt, vier Jahre nach Abschluss der ersten Auflage, eine ebenfalls auf sechs Bände angelegte zweite Auflage nachfolgt. Der bisherige Alleinherausgeber Hess hat sich dabei mit Christoph A. Kern ein insolvenzrechtliches Schwergewicht mit ins Boot geholt, so dass jetzt auf Herausgeberseite sowohl die praktische als auch die wissenschaftliche Seite eindrucksvoll abgedeckt ist.
Der erste Band war auch in der Vorauflage noch ganz wesentlich von Harald Hess bearbeitet worden (nur die §§ 4a – 4d InsO hatte Kai Henning, die §§ 54, 55 InsO Andreas Röpke kommentiert). In der Neuauflage hat er nur noch die Einleitung Vor § 1 InsO sowie die §§ 2, 3 InsO übernommen. Der Löwenanteil der von ihm abgegebenen Normen ist Stefan Smid zugefallen, der die §§ 4, 5 – 13, 14, 15, 40 – 46 InsO allein, die §§ 3a – 3e, 13a InsO zusammen mit Mika de Lamboy und die §§ 20 – 34 InsO zusammen mit Silke Smid-Wehdeking bearbeitet hat. Kai Henning hat seinen Teil (§§ 4a – 4d InsO) behalten, ebenso Andreas Röpke, der zu den §§ 54, 55 InsO noch den § 53 InsO hinzugenommen hat. Ebenfalls neu im Team sind als Alleinautoren mit eigenständigen Passagen Paul Groß (§§ 47 – 52 InsO), Ulrich Josephs (§§ 16 – 19 InsO), Christoph A. Kern (§§ 5, 35, 36 InsO), Neil C. Kranzhöfer (Vor § 35 InsO, §§ 37 – 39 InsO), Silke Smid-Wehdeking (§ 15b InsO) und Michael Stöber (§ 15a InsO).
Der Verlag verspricht sich von der Berufung von Christoph A. Kern in das Herausgeberamt in Anlehnung an die anderen Kölner Kommentare einen stärkeren wissenschaftlichen Schwerpunkt, der die bislang von dem Werk gewohnte praxisrelevante Tiefe sinnvoll ergänzen soll. In seiner eigenen Kommentierung löst der neue Herausgeber dieses Versprechen überzeugend ein. Kern hat die von ihm übernommenen §§ 35, 36 InsO in einem Stück auf 124 Seiten mit 414 Randnummern bearbeitet. Das ist deutlich weniger als in der Vorauflage (407 Seiten mit 1664 Randnummern), hat aber seinen Grund darin, dass die Vorauflage eher von den Quellen ausging, die konsekutiv aneinandergereiht wurden, die Neuauflage hingegen eher von den Themen. Ein gutes Beispiel sind die Ausführungen zur Freigabe selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 – 4 InsO), bei denen Hess die Darstellung bei Rz. 87 ff. eher an einzelnen Gerichtsentscheidungen ausgerichtet hatte (Rz. 90: BAG; Rz. 94: BFH; Rz. 98: FG Köln; Rz. 99: BFH; u. s. w.), während Kern bei Rz. 92 ff. eine doch eher wissenschaftlich-systematische Herangehensweise bevorzugt. Im Übrigen ist Vieles, das zuvor gesondert betrachtet wurde, jetzt unter deutlicher Kürzung in das „ABC der Massegegenstände“ integriert worden. Auch auf die umfangreiche Kommentierung der Unpfändbarkeitsnormen der ZPO hat Kern verzichtet. Stattdessen ist den Grundlagen größerer Raum gewährt worden, etwa wenn sich der Autor bei Rz. 1 – 15 mit den Determinanten der Massebestimmung und bei Rz. 141 ff. sehr differenziert mit den verschiedenen Freigabe-Begriffen auseinandersetzt.
Ein großer Gewinn für den Kommentar ist auch die Mitwirkung von Stefan Smid, der sich nach seiner Emeritierung noch einmal ein gewaltiges Pensum aufgeladen hat. Das hat an vielen Stellen zu einer deutlichen Erweiterung und Vertiefung der Bearbeitung geführt. So ist – pars pro toto – der Text zu § 44a InsO nicht nur von vier auf 21 Seiten angewachsen, sondern er präsentiert auch eine dogmatische Durchdringung, die diese Kommentierung zu einer wichtigen Quelle macht. Das gilt nicht zuletzt für die lange Passage zur Doppelbesicherung des Gläubigers eines subordinierten Gesellschafterdarlehens durch Gegenstände sowohl aus dem Gesellschafts- als auch aus dem Gesellschaftervermögen (Rz. 15 ff.), die in ZInsO 2024, 761 ff. bereits teilweise vorabgedruckt waren und die Problematik klar und verständlich aufbereiten und durchdringen. Dass Smid hier den Gläubiger analog § 44a InsO für verpflichtet hält, sich zunächst aus der Gesellschaftersicherheit zu befriedigen, entspricht der inzwischen herrschenden Meinung und verdient Zustimmung.
Ein Pfund, mit dem der Kommentar künftig wuchern kann, ist schließlich auch die Bearbeitung der §§ 37 – 39 InsO durch Neil C. Kranzhöfer. Vorbildlich ist beispielsweise die Abgrenzung der Insolvenzgläubiger von den Neugläubigern bei § 38 Rz. 62 ff. ausgefallen. Hier wird nicht nur das dogmatische Fundament für diese Abgrenzung prägnant herausgearbeitet, sondern es werden auch viele praktisch wichtige Teilaspekte behandelt, nicht zuletzt die Einordnung von betagten, befristeten, bedingten und künftigen Forderungen. Dabei stellt er sich mit guten Argumenten auch gegen manche Entscheidung des IX. Senats, insbesondere gegen die Einordnung von auf der FluggastrechteVO beruhenden Ansprüchen gegen insolvente Fluggesellschaften als einfache Insolvenzforderungen (Rz. 83 ff.). Bei der Kommentierung des § 39 InsO liegt der Schwerpunkt mit Recht auf § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO. In dieser mustergültigen Aufbereitung einer schwierigen Materie wird das reichhaltige Rechtsprechungsmaterial sorgfältig analysiert und unter Auswertung der maßgeblichen Literaturquellen einfühlsam präsentiert. Wer in der Praxis mit der Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen zu tun hat, ist gut beraten, in dieser Bearbeitung nachzulesen.
Insgesamt lässt sich sagen, dass die zweite Auflage des Kölner Kommentars zur InsO auf hohem Niveau gestartet ist. Die Fachwelt freut sich auf weitere Bände.
Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Reinhard Bork, Hamburg





