ZRI 2026, 379
Leitsätze der Redaktion:
1. Hinsichtlich des beantragten echten Massedarlehens ist anzuordnen, dass der Rückzahlungsanspruch im eröffneten Verfahren als Masseverbindlichkeit gilt.
2. Der Antrag der Schuldnerin auf Ermächtigung zur Bestellung weiterer Sicherheiten ist nicht auf die Begründung von Masseverbindlichkeiten gerichtet, sondern auf die Anordnung einer partiellen Verfügungsbefugnis (Sicherheitenbestellung: Globalzession).
3. Die Anordnung einer Verfügungsbefugnis ist in Fällen dieser Art nicht erforderlich, da die Schuldnerin aufgrund vorhandener Verfügungsbefugnis bereits befugt ist, die von der Darlehensgeberin geforderten Sicherheiten zu bestellen.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.