ZRI 2026, 379

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 270c Abs. 3, 4Vorläufige Eigenverwaltung, Massedarlehen, Besicherung InsO§ 270c AG Hannover, Beschl. v. 26.01.2026 – 904 IN 873/25AG HannoverBeschl.26.1.2026904 IN 873/25

Leitsätze der Redaktion:

1. Hinsichtlich des beantragten echten Massedarlehens ist anzuordnen, dass der Rückzahlungsanspruch im eröffneten Verfahren als Masseverbindlichkeit gilt.
2. Der Antrag der Schuldnerin auf Ermächtigung zur Bestellung weiterer Sicherheiten ist nicht auf die Begründung von Masseverbindlichkeiten gerichtet, sondern auf die Anordnung einer partiellen Verfügungsbefugnis (Sicherheitenbestellung: Globalzession).
3. Die Anordnung einer Verfügungsbefugnis ist in Fällen dieser Art nicht erforderlich, da die Schuldnerin aufgrund vorhandener Verfügungsbefugnis bereits befugt ist, die von der Darlehensgeberin geforderten Sicherheiten zu bestellen.

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