ZRI 2025, 382
Leitsatz des Gerichts:
Die Haftung des Kommanditisten, der der durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelösten Kommanditgesellschaft angehört, ist nicht entsprechend § 161 Abs. 2, § 160 Abs. 1 Satz 1 HGB in der bis zum 31. 12. 2023 geltenden Fassung begrenzt.
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