ZRI 2025, 381

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 RechtsprechungRestrukturierungsrechtStaRUG § 64 Abs. 3, § 66 Abs. 2Anforderungen an sofortige Beschwerde gegen Bestätigung des Restrukturierungsplans StaRUG§ 64 StaRUG§ 66 AG Bremen, Beschl. v. 22.01.2025 – 531 RES 3/24AG BremenBeschl.22.1.2025531 RES 3/24

Leitsätze der Redaktion:

1. Zur Geltendmachung drohender Schlechterstellung ist es erforderlich, dass sich der beschwerdeführende Gläubiger zum Zwecke schlüssiger Darlegung jedenfalls mit der von der Schuldnerin in dem Restrukturierungsplan aufgestellten Vergleichsrechnung auseinandersetzt, Alternativszenarien darstellt (mit Angaben zu Eintrittswahrscheinlichkeiten, Werteallokation und Erwartungswerten) und regelmäßig auch eine eigene Vergleichsrechnung aufstellt.
2. Zudem hat der beschwerdeführende Gläubiger darzutun und glaubhaft zu machen, dass der Nachteil nicht durch die gem. § 64 Abs. 3 StaRUG im Plan bereitgestellten Mittel ausgeglichen werden kann.

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