ZRI 2025, 363

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 RechtsprechungInsolvenzrechtEuInsVO Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 3COMI bei natürlichen Personen in Selbstständigkeit grundsätzlich Ort der Hauptniederlassung EuInsVOArt. 3 BGH, Beschl. v. 06.02.2025 – IX ZB 35/22 (LG Berlin)BGHBeschl.6.2.2025IX ZB 35/22LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Im Rahmen der Prüfung der internationalen Zuständigkeit der Gerichte für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird bei einer natürlichen Person, die eine selbstständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt, bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass sich der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen dieser Person am Ort der Hauptniederlassung dieser Person befindet, auch wenn für diese Tätigkeit kein Personal oder keine Vermögenswerte erforderlich sind (EuGH, Urt. v. 19. 9. 2024 – Rs C-501/23, ZRI 2024, 894 = ZVI 2024, 429 = ZIP 2024, 2355, Rz. 54).

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