ZRI 2023, 305

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2023 RechtsprechungInsolvenzrechtZPO § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten bei Beauftragung durch im Laufe des Rechtsstreits Partei gewordenen Insolvenzverwalter ZPO§ 91 OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 11.01.2023 – 18 W 170/22 (LG Hanau)OLG Frankfurt/M.Beschl.11.1.202318 W 170/22LG Hanau

Leitsatz des Gerichts:

Die Beauftragung eines am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen Hauptbevollmächtigten zur Rechtsverteidigung stellt eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverteidigung i. S. v. § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO dar, wenn der Insolvenzverwalter erst im Laufe des Rechtsstreits (hier: in der Berufung) Partei wird und er nach Aufnahme des Rechtsstreits die bisherigen Prozessbevollmächtigten mandatiert.

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