ZRI 2020, 360

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2020 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 4; ZPO § 299 Abs. 1Einsicht der Gläubiger einer festgestellten Forderung in die Insolvenzakte InsO§ 4 ZPO§ 299 BGH, Beschl. v. 07.05.2020 – IX ZB 56/19 (LG München I)BGHBeschl.7.5.2020IX ZB 56/19LG München I

Leitsatz des Gerichts:

Gläubiger einer festgestellten Forderung haben in einem Insolvenzverfahren einen Anspruch auf Akteneinsicht. Ein der Akteneinsicht ausnahmsweise entgegenstehender Missbrauch kann nicht darauf gestützt werden, dass der Gläubiger mit Hilfe der gewonnenen Erkenntnisse Forderungen anderer Gläubiger aufzukaufen beabsichtigt.

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