ZRI 2026, 321

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungGesellschaftsrechtInsO § 17 Abs. 2 Satz 1, § 19 Abs. 2Anspruch des Anlegers auf Auszahlung eines Abfindungsguthabens trotz Einwands drohender Zahlungsunfähigkeit InsO§ 17 InsO§ 19 OLG Frankfurt/M., Urt. v. 23.10.2025 – 5 U 57/25 (LG Frankfurt/M.)OLG Frankfurt/M.Urt.23.10.20255 U 57/25LG Frankfurt/M.

Leitsätze der Redaktion:

1. Jedenfalls mit der Feststellung und Billigung des Jahresabschlusses tritt die Anspruchsfälligkeit ein.
2. Ist eine KG verpflichtet, Anlagevermögen – soweit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vereinbar – zu liquidieren, um Forderungen gegenüber Gesellschaftern zu begleichen, muss sie erst recht verpflichtet sein, Umlaufvermögen zur Begleichung einzusetzen.
3. Die Annahme der Gesellschaft, sie müsse nur aus freien liquiden Mitteln leisten, hätte zur Folge, dass sich die Gesellschaft dauerhaft durch Geringhaltung ihrer liquiden Mittel der Zahlungspflicht entziehen könnte.

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