ZRI 2026, 306
Leitsatz des Gerichts:
Bei einer Versicherung auf fremde Rechnung steht die versicherte Person in einem auf Rechtsnormen beruhenden Verhältnis zum Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen der Versicherungsnehmerin und dem Versicherer, in dem über den Umfang der Deckung (hier die Wirksamkeit von Nachträgen zum Versicherungsschein einer D&O-Versicherung) gestritten wird.
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