Das Emissionshandelssystem, das von seinen Schöpfern als bloßer „Mechanismus ohne währungsähnliche Form“ gedacht war, um für eine Übergangszeit Anreize für eine Reduktion von Treibhausgasen zu setzen, stellt energieintensive Unternehmen der Industrie, Energieerzeuger und Luftverkehrsunternehmen vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Die Ausgestaltung der Anreizwirkung beruht auf den Gesetzen des Marktes: Aufgrund der ständigen Verknappung der kostenlos neu ausgeteilten Zertifikate ist nach dem marktwirtschaftlichen Prinzip von Angebot und Nachfrage bei gleichbleibendem CO2-Ausstoß eine Verteuerung eingeplant, die bei den emittierenden Unternehmen einen spürbaren Anreiz setzen soll, ihren Ausstoß an CO2-Gasen zu verringern. Wer das nicht schafft, muss Zertifikate „am Markt“ zukaufen, die sich – so der Plan – ständig verteuern werden. Das Zusammenspiel von Abgabepflichten entsprechend dem CO2-Ausstoß, Strafzahlungen, welche die jeweiligen Kosten des Zertifikats noch übersteigen, und Haftung des Erwerbers bei Verstößen gegen die Abgabepflicht beeinflusst damit plangemäß die Wirtschaftlichkeit der Unternehmenstätigkeit des Betreibers einer emittierenden Anlage. Dies kann die fatale Folge haben, dass statt der von den Schöpfern des Systems erhofften Modernisierung der emittierenden Anlage deren Betrieb zurückgefahren wird oder ihr Betreiber wegen Unwirtschaftlichkeit aus dem Markt gedrängt wird. Dies beschleunigt die seit Jahren beklagte Tendenz der Vernichtung von Industriearbeitsplätzen in Deutschland. Bei drohender Insolvenz des Betreibers wirkt sich das geschaffene System negativ auf die Restrukturierungschancen aus. Die Abgabepflicht von Zertifikaten eines an sich restrukturierungsfähigen Unternehmens kann sich zum „Totschlagargument“ gegen eine Betriebsfortführung entwickeln. Mit dieser Gefahr befasst sich der nachfolgende Beitrag.