ZRI 2024, 239

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2024 RechtsprechungInsolvenzrecht RL 94/2008 (EG) Art. 1, 2, 3, 4, 11, 12; AEUV Art. 267Deckung der nicht erfüllten Ansprüche von Arbeitnehmern bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers („Unedic“) RL 94/2008 (EG)Art. 1 RL 94/2008 (EG)Art. 2 RL 94/2008 (EG)Art. 3 RL 94/2008 (EG)Art. 4 RL 94/2008 (EG)Art. 11 RL 94/2008 (EG)Art. 12 AEUVArt. 267 EuGH, Urt. v. 22.02.2024 – Rs C-125/23 (Cour d’appel d’Aix-en-Provence (Berufungsgericht Aix-en-Provence, Frankreich))EuGHUrt.22.2.2024Rs C-125/23Cour d’appel d’Aix-en-Provence (Berufungsgericht Aix-en-Provence, Frankreich)

Urteilsausspruch (Verfahrenssprache: Französisch):

Die RL 2008/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. 10. 2008 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, die die Deckung der nicht erfüllten Ansprüche von Arbeitnehmern aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen durch ein nationales System vorsieht, mit dem die Befriedigung der Ansprüche von Arbeitnehmern durch eine gem. Art. 3 dieser Richtlinie errichtete Garantieeinrichtung sichergestellt wird, wenn die Beendigung des Arbeitsvertrags auf Initiative des Insolvenzverwalters, des Liquidators oder des betreffenden Arbeitgebers erfolgt, während die Deckung solcher Ansprüche durch die Garantieeinrichtung ausgeschlossen ist, wenn der betreffende Arbeitnehmer die Beendigung seines Arbeitsvertrags wegen hinreichend schwerwiegender Vertragsverletzungen seines Arbeitgebers, die der Fortführung des Arbeitsvertrags entgegenstehen, zur Kenntnis genommen hat und ein nationales Gericht diese Kenntnisnahme als gerechtfertigt angesehen hat.

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