ZRI 2020, 323

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2020 RechtsprechungInsolvenzrechtEGGVG §§ 23 ff.; InsO § 4; ZPO § 299 Abs. 2Kein rechtliches Interesse des Kommanditisten auf Einsicht in die Insolvenzakte der insolventen Publikums-KG EGGVG§§ 23 ff. InsO§ 4 ZPO§ 299 ZRI 2020, 324 OLG Hamburg, Beschl. v. 30.09.2019 – 2 VA 10/19 (nicht rechtskräftig; AG Hamburg)OLG HamburgBeschl.30.9.20192 VA 10/19nicht rechtskräftigAG Hamburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Kommanditist einer Publikums-KG hat das für ein Akteneinsichtsrecht erforderliche rechtliche Interesse nicht allein aufgrund seiner Kommanditistenstellung. Seine Informationsrechte nach § 166 HGB bestehen selbstständig neben etwaigen verfahrensrechtlichen Einsichtsrechten gem. § 4 InsO, § 299 Abs. 2 ZPO und werden durch den Inhalt der Insolvenzakte der Gesellschaft nicht berührt.
2. Ein Einsichtsrecht in die Insolvenzverfahrensakte der Gesellschaft vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann bestehen, wenn dem Kommanditisten die Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter wegen Einlagenrückgewähr droht. Zur Darlegung und Glaubhaftmachung des Akteneinsichtsrechts ist in diesem Fall mindestens erforderlich, dass der Kommanditist geltend macht, mit einer Inanspruchnahme nach § 172 Abs. 4 HGB ernsthaft zu rechnen, weil ihm seine Einlage ganz oder teilweise zurückgewährt worden sei oder er gewinnunabhängige, d. h. möglicherweise als Einlagenrückgewähr zu qualifizierende Ausschüttungen erhalten habe, und dieser Vortrag glaubhaft gemacht wird.

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