ZRI 2026, 268

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungStrafrechtGewO § 34a Abs. 1 Satz 1; StGB § 59; GmbHG § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a, bRechtsfolgen der Verstöße gegen § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 lit. a und b GmbHG GewO§ 34a StGB§ 59 GmbHG§ 6 OVG Münster, Beschl. v. 29.12.2025 – 4 B 154/25 (VG Köln)OVG MünsterBeschl.29.12.20254 B 154/25VG Köln

Leitsätze der Redaktion:

1. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 lit. a und b GmbHG kann Geschäftsführer nicht sein, wer wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangener Straftaten des Unterlassens der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzverschleppung) oder nach den §§ 283 bis 283d StGB (Insolvenzstraftaten) verurteilt worden ist.
2. Das Verwaltungsgericht hat die fortgesetzte Geschäftsführer-Tätigkeit zu Recht als Ausweis der Unzuverlässigkeit der Antragstellerin behandelt.

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