ZRI 2026, 257

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungInsolvenzrechtUStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 1, §§ 14c, 18 Abs. 3 Satz 1; AO §§ 164, 168, 169 Abs. 2 Nr. 2, §§ 191, 218 Abs. 1 Satz 2; InsO § 56 Abs. 1 Satz 1Umsatzsteueranmeldungen einer Partei gegenüber Zivilgerichten nicht bindend UStG§ 1 UStG§ 13 UStG§ 14c UStG§ 18 AO§ 164 AO§ 168 AO§ 169 AO§ 191 AO§ 218 InsO§ 56 LAG Stuttgart, Urt. v. 12.11.2025 – 4 Sa 5/25 (ArbG Reutlingen)LAG StuttgartUrt.12.11.20254 Sa 5/25ArbG Reutlingen

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei einem Streit über die Umsatzsteuerpflichtigkeit einer Leistung sind die Zivilgerichte nicht an eine bloße Umsatzsteueranmeldung der Klägerseite gebunden, wenn nicht zugleich gesichert ist, dass die Steuerrechtslage im Steuerrechtsverhältnis des Beklagten zu seinem Finanzamt gleich beurteilt wird und die Neutralität zwischen Umsatzsteuerlast und Vorsteuerabzug gewahrt bleibt.
2. Im bloßen Wechsel eines angestellten Insolvenzverwalters von einer Insolvenzverwalterkanzlei in eine andere Insolvenzverwalterkanzlei unter „Mitnahme“ der bereits begonnenen Insolvenzverwaltungsmandate liegt kein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch.

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