ZRI 2025, 272

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 RechtsprechungStrafrechtStGB § 56b Abs. 2 Nr. 1, § 73cZum Verhältnis von Einziehung (Wertersatz) und Schadenswiedergutmachung (Auflage) StGB§ 56b StGB§ 73c AG Singen, Beschl. v. 09.01.2025 – 60 BRs 4/24AG SingenBeschl.9.1.202560 BRs 4/24

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Anordnung der Einziehung von Wertersatz (§ 73c StGB) schließt die Verhängung einer Schadenswiedergutmachungsauflage gem. § 56b Abs. 2 Nr. 1 StGB, gerichtet auf denselben Betrag mit dem Ziel, Tatbeute einzuziehen, aus.
2. Der Gesetzeszweck streitet nicht für eine Parallelität der beiden Instrumente, die die benannten systematischen Friktionen ignorierte.
3. Die systematischen Friktionen können – unter Beachtung des Gesetzgeberwillens – nur durch einen Vorrang der Einziehung aufgelöst werden.

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