ZRI 2025, 238

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 RechtsprechungInsolvenzrechtZPO § 93; InsO § 174 Abs. 1 Satz 2Zur Veranlassungsfrage (§ 93 ZPO), wenn dem Anerkenntnis des Verwalters vorläufiges Bestreiten vorausgegangen war ZPO§ 93 InsO§ 174 OLG Celle, Beschl. v. 13.02.2025 – 7 W 2/25 (LG Hannover)OLG CelleBeschl.13.2.20257 W 2/25LG Hannover

Leitsätze des Gerichts:

1. Nach Maßgabe des § 93 ZPO ist entscheidend, ob der Gläubiger von einem endgültigen Bestreiten ausgehen muss oder, ob er die Erklärung des Insolvenzverwalters bei vernünftiger Betrachtung der Gesamtumstände dahin verstehen kann, dass eine Beseitigung des Widerspruchs auch ohne Inanspruchnahme der Gerichte möglich ist.
ZRI 2025, 239
2. Aus den spezifischen insolvenzrechtlichen Vorgaben für eine (wirksame) Forderungsanmeldung lassen sich besondere Anforderungen an das „vorläufige“ Bestreiten nicht ableiten. Die Verwendung dieses Ausdrucks oder eines bestimmten Wortlauts ist nicht erforderlich.

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