ZRI 2025, 231

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 36 Abs. 1; ZPO § 850b Abs. 1 Nr. 4Ansprüche des Schuldners auf Auszahlung von Treuhandgeldern (Bestattungsvorsorge) gehören zur Insolvenzmasse InsO§ 36 ZPO§ 850b BGH, Urt. v. 16.01.2025 – IX ZR 91/24 (LG Düsseldorf)BGHUrt.16.1.2025IX ZR 91/24LG Düsseldorf

Leitsatz des Gerichts:

Ansprüche des Schuldners auf Auszahlung von im Rahmen eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrags verwahrter Gelder sind grundsätzlich pfändbar und gehören zur Insolvenzmasse. Sie stehen weder nur bedingt pfändbaren Bezügen noch Ansprüchen aus Lebensversicherungen gleich, die nur auf den Todesfall abgeschlossen sind und deren Versicherungssumme 5.400 € nicht übersteigt.

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