ZRI 2021, 259

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2021 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 222 Abs. 2, 3 Satz 2, § 231 Abs. 1 Nr. 1Prüfungsbefugnis des Insolvenzgerichts bei der Bildung von Gruppen im Insolvenzplan InsO§ 222 InsO§ 231 AG Ludwigshafen, Beschl. v. 26.01.2021 – 3a IN 139/19 (rechtskräftig)AG LudwigshafenBeschl.26.1.20213a IN 139/19rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Prüfung des Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht erstreckt sich auch darauf, ob in den zu bildenden Gruppen Gläubiger mit gleicher Rechtsstellung und mit gleichartigen wirtschaftlichen Interessen zusammengefasst und die Gruppen sachgerecht voneinander abgegrenzt sind.
2. Die Prüfung, ob der Insolvenzplan wirtschaftlich zweckmäßig gestaltet ist und ob er voraussichtlich Erfolg haben wird, ist dem Insolvenzgericht hingegen verwehrt.

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