ZRI 2020, 268

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2020 RechtsprechungInsolvenzrechtHGB § 130a Abs. 2 Satz 1 Fall 2Masseschmälerung bei Einziehung einer Vorauszahlung auf ein debitorisches Konto HGB§ 130a ZRI 2020, 269 BGH, Urt. v. 11.02.2020 – II ZR 427/18 (OLG Hamburg)BGHUrt.11.2.2020II ZR 427/18OLG Hamburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Einziehung einer Vorauszahlung auf ein debitorisches Konto führt unabhängig davon, ob die auf Vorauszahlung gerichtete Forderung der Gesellschaft zu Gunsten der Gläubiger hätte verwertet werden können, zu einer Masseschmälerung.
2. Bezieht sich eine durch Insolvenzanfechtung erreichte Rückzahlung nicht auf einzelne Gutschriften, sondern auf die Saldodifferenz in einem bestimmten Zeitraum, werden die in die Saldodifferenz einfließenden Gutschriften im Verhältnis der Saldodifferenz zur Gesamtsumme der Gutschriften, mithin zum selben Anteil ausgeglichen, wenn die Differenz die Summe der Gutschriften nicht erreicht.

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