ZRI 2020, 265

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2020 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 17 Abs. 2 Satz 2, § 133 Abs. 1 a. F., § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1Zahlungseinstellung bei Nichtzahlung einer einzigen Verbindlichkeit InsO§ 17 InsO a.F.§ 133 InsO§ 130 BGH, Beschl. v. 05.03.2020 – IX ZR 171/18 (OLG Bamberg)BGHBeschl.5.3.2020IX ZR 171/18OLG Bamberg

Leitsatz der Redaktion:

Die tatsächliche Nichtzahlung eines erheblichen Teils der fälligen Verbindlichkeiten reicht für eine Zahlungseinstellung auch dann aus, wenn tatsächlich noch geleistete Zahlungen beträchtlich sind, aber im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden nicht den wesentlichen Teil ausmachen. Die Nichtzahlung einer einzigen Verbindlichkeit kann eine Zahlungseinstellung begründen, wenn die Forderung von insgesamt nicht unbeträchtlicher Höhe ist.

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