ZRI 2026, 203

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungInsolvenzrechtSGB III §§ 165, 314 Abs. 1; SGG § 54 Abs. 1, § 153 Abs. 4, § 160 Abs. 2; SGB X § 31 Satz 1Insolvenzgeldbescheinigung aus der Hand des Verwalters SGB III§ 165 SGB III§ 314 SGG§ 54 SGG§ 153 SGG§ 160 SGB X§ 31 LSG Essen, Beschl. v. 19.12.2025 – L 20 AL 81/25 (SG Gelsenkirchen)LSG EssenBeschl.19.12.2025L 20 AL 81/25SG Gelsenkirchen

Leitsätze der Redaktion:

1. Das BA-Verlangen gegenüber Verwalter nach Insolvenzgeldbescheinigung hat Verwaltungsakt-Qualität.
2. § 314 Abs. 1 SGB III begründet eine öffentlich-rechtliche Pflicht des Insolvenzverwalters, der BA die dort näher bestimmten Daten zu bescheinigen. Zur Erstellung und Abgabe der Bescheinigung ist der Verwalter verpflichtet; die BA ist Adressatin der Bescheinigung.
3. Die Pflicht bedeutet keine ausufernde (bzw. dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zuwiderlaufende) Pflichtenstellung als Insolvenzverwalter.

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