ZRI 2026, 181

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungInsolvenzrechtZPO §§ 318, 574, 766, 793Entscheidungen nach § 766 ZPO und Rechtskraft ZPO§ 318 ZPO§ 574 ZPO§ 766 ZPO§ 793 BGH, Beschl. v. 28.01.2026 – VII ZB 14/23 (LG Ingolstadt)BGHBeschl.28.1.2026VII ZB 14/23LG Ingolstadt

Leitsatz des Gerichts:

Entscheidungen im Zwangsvollstreckungsverfahren über eine Erinnerung nach § 766 ZPO entfalten materielle Rechtskraft, sofern sie eine sachliche Entscheidung enthalten. Das betrifft alle Entscheidungen über das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen, da damit der Streit der Parteien abschließend entschieden und Rechtsfrieden hergestellt werden soll. Erwachsen diese Entscheidungen zusätzlich in formelle Rechtskraft (§§ 793, 574 ZPO) unterliegen sie der Bindungswirkung entsprechend § 318 ZPO.

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