ZRI 2026, 155
„Double Dip“ – Zulässiges Mittel zur Quotenaufbesserung in der Insolvenz?
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- *)Dr. iur., Rechtsanwalt bei KebekusPartner Rechtsanwälte PartG mbB, Düsseldorf. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Auffassung des Verfassers wieder.
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- 1)Bork, KTS 2010, 21. In der Insolvenz des Komplementärs sei demnach auf jede einzelne Forderung, die die Kreditgeberin gegenüber den ebenfalls insolventen, gesamtschuldnerisch mithaftenden Tochtergesellschaften und damit über § 161 Abs. 2 HGB, § 128 Satz 1 HGB a. F. auch gegenüber dem gemeinsamen Komplementär habe, die Insolvenzquote an den Insolvenzverwalter der jeweiligen Tochtergesellschaft (§ 93 InsO) auszuschütten.
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