RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2699-0490
Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz
ZRI
2026
EditorialKlaus Bartels / Florian Jacoby / Olaf Muthorst
Reinhard Bork zum 70. Geburtstag
Am 24. Februar 2026 wurde Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Bork, Universitätsprofessor (Emeritus) für Zivilprozess- und Allgemeines Prozessrecht an der Universität Hamburg, siebzig Jahre alt. Der Jubilar, gebürtig aus Köln, ist an der Universität Münster zunächst 1984 bei Helmut Kollhosser mit einer verfahrensrechtlichen Arbeit „Das Verfahren vor den Ethik-Kommissionen der medizinischen Fachbereiche“ promoviert worden, um sich dann 1988 im selben Hause mit der grundlegenden Arbeit „Der Vergleich“ zu habilitieren. Mit Lehrbefugnis für die Fächer Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht sowie Handels- und Wirtschaftsrecht war Bork vorübergehend der jüngste Privatdozent der Republik, sollte dies aber nicht lange bleiben. Bereits 1989 folgte er einem Ruf an die Universität Bonn. Und schon ein Jahr später konnte er wählen, ob er seinen Weg in Köln oder in Hamburg würde fortsetzen wollen. Er hat sich für den Hamburger Fachbereich entschieden und ist der Universität trotz sehr attraktiver Rufe an die Universitäten Tübingen, Göttingen und Bonn bis zum Schluss treu geblieben.
Dort hat sich in den ersten zwei Jahrzehnten der Wissenschaftler entfaltet, um dann ab 2010 verstärkt den Blick ins Ausland zu richten. Seine Rolle als junger Ordinarius beschreibend ist Reinhard Bork zunächst das „schlechte prozessuale Gewissen des Gesellschaftsrechts“, wie er es gerne nennt. In dieser Zeit entstehen wichtige Arbeiten in der ZGR. Eine Initialzündung bedeutet für den jungen Hochschullehrer im Jahre 1994 die Verabschiedung der Insolvenzordnung. Bork verfasst noch Jahre vor dem Inkrafttreten der InsO (in zwei Auflagen) das erste Lehrbuch zum Fach. Diese Pionierleistung wie freilich viele andere Publikationen haben ihm in der Community viel Respekt (und zahlreiche Gutachtenaufträge) eingetragen. Das Werk „Einführung in das Insolvenzrecht“ liegt gegenwärtig in elfter Auflage vor und ist ins Chinesische und ins Koreanische übersetzt. Seit 2003 ist er Mitherausgeber der „KTS – Zeitschrift für Insolvenzrecht“.
Eine enge und ausgesprochen fruchtbare Zusammenarbeit entwickelte sich zugleich zwischen Reinhard Bork und dem RWS Verlag, zu dessen Gründer und Gestalter Bruno M. Kübler ihn auch eine mit der Zeit immer engere Freundschaft verband. Bork veröffentlichte hier ebenfalls zunächst Arbeiten an der Schnittstelle von Gesellschafts- und Verfahrensrecht, bevor er dann wegweisende Beiträge zum Insolvenz- und Restrukturierungsrecht in ZIP und ZRI veröffentlichte. Von seinem didaktischen Talent, seiner klar strukturierten Art des Vortrags profitierten über Jahre die ZIP-/ZRI-Jahrestagungen sowie zahlreiche weitere Praktiker-Seminare. Auch der mit Carsten Schäfer herausgegebene Kommentar zum GmbHG sowie das inzwischen mit Gerrit Hölzle verantwortete „Handbuch Insolvenzrecht“ sind hervorzuheben. Seit 2010 prägt Bork als Mitherausgeber mit dem „KPB“ ein Flaggschiff des Verlags. Bruno Kübler sowie Hanns Prütting hatten es bereits zur Schaffung der InsO begründet. Bork ist Gründungsherausgeber der ZRI.
Auch als Zivilist und Prozessualist hat sich Reinhard Bork eine herausragende Stellung verdient. Er gibt bei Mohr die Reihe „Lehrbuch zum Privatrecht“ heraus und hat selbst seit 2001 in vier Auflagen ein großes Lehrbuch zum Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts verfasst, das seinen Platz unter den Standardwerken auf Anhieb errang und inzwischen auch in chinesischer Übersetzung erschienen ist. Ebenso im ersten Buch des BGB angesiedelt sind die Kommentierungen des Vertragsschlusses (§§ 145 – 156, 158 – 163) im Staudinger, die der Jubilar bereits seit 1996 betreut. Seit 2002 ist er Mitherausgeber des „Archiv für die civilistische Praxis“ in Nachfolge von Dieter Medicus. Zur ZPO sticht die gleich zu Beginn der Hamburger Zeit übernommene Kommentierung weiter Teile des ersten Buchs im großen Traditionskommentar von Stein [und ehedem Jonas] heraus, den er seit 2014 gemeinsam mit Herbert Roth auch herausgibt.
Wer nun meint, der Jubilar hätte sich (wie viele) mit seinen Qualifikationsschriften an der Gattung der juristischen Monographie abgearbeitet, muss sich eines Besseren belehren lassen. In enger Folge sind – vor allem seit 2010 – rechtsvergleichende Werke in englischer Sprache erschienen – still counting. Wenige sind Gemeinschaftswerke. Reinhard Bork schreibt das, was den meisten doch am schwersten fällt, mit großer Leichtigkeit – „eine Seite pro Tag“.
ZRI 2026, 154
Die vergleichende Befassung mit den Insolvenzrechten fremder Ordnungen hat den Jubilar mit Kollegen auf vielen Kontinenten zusammengebracht und Freundschaften begründet. Eine förmliche Anerkennung grenzüberschreitender wissenschaftlicher Zusammenarbeit ist ihm seitens der Karls-Universität in Prag und der Universidade Federal de Pernambuco in Recife durch Verleihung der Ehrendoktorwürde zuteil geworden.
Die rechtsvergleichende Arbeit, Ernst Rabels Beispiel folgend, hat auch bei Bork letztlich ein rechtsvereinheitlichendes Anliegen. Dies lebt der Jubilar seit einigen Jahren unter wechselnden Überschriften aus und mit spürbarem Einfluss auf Projekte der Europäischen Union. So ging es bislang vor allem um Harmonisierung auf dem Feld der Insolvenzanfechtung sowie dem der Eröffnungsgründe. Aber dies ist kein Abschied von der „nationalen Bühne“: Nach eigenem Bekunden ist seit Längerem ein Buch zu Fragen des StaRUG in Arbeit. Das Schriftenverzeichnis des Jubilars umfasst gegenwärtig 460 Positionen.
Offen teilt sich Borks Leidenschaft und Befähigung Studierenden und Doktoranden mit. Vom ersten Semester an (sofern er den Allgemeinen Teil zu lesen hatte) wurden „auffällige“ Studierende zum legendären Dersau-Seminar eingeladen. Dies führte nicht selten zur Beschäftigung als studentische Hilfskräfte, potentiell später zur Einstellung als wissenschaftliche Mitarbeitende. Karrieren dieser Art hat es viele gegeben. In seinen späten Jahren hat Bork ganz verstärkt insolvenzrechtliche Untersuchungen betreut, regelmäßig veröffentlicht in Heymanns KTS-Schriftenreihe, gemeinsam mit Rolf Stürner. Seine Mitherausgeberschaft der KTS hat übrigens nicht nur diese renommierte Schriftenreihe zu beleben vermocht. Schon früh hat der Jubilar angeregt, im Jahresrhythmus einen Kongress für Insolvenzrechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler des deutschsprachigen Raums durchzuführen. Mit Erfolg! Seit 2008 wird diese Veranstaltung an wechselnden Orten abgehalten, zuletzt an der Universität Freiburg i. Br.
Umfang und Vielseitigkeit seines Werkes verdankt Reinhard Bork seiner Befähigung und Disziplin. Dass ihm die dafür notwendige Arbeitskraft und Schaffensfreude noch lange erhalten bleiben mögen, ist ihm von Herzen zu wünschen.
Prof. Dr. Klaus Bartels, Hamburg
Prof. Dr. Florian Jacoby, Bielefeld
Prof. Dr. Olaf Muthorst, Berlin



