ZRI 2025, 205
Leitsätze des Gerichts:
1. Nimmt der (vorläufige) Sachwalter einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung zurück, nachdem ein Insolvenzgläubiger gegen die Festsetzung der Vergütung sofortige Beschwerde eingelegt hat, wird eine zu Gunsten des (vorläufigen) Sachwalters ergangene erstinstanzliche Entscheidung gegenstandslos und sind ihm grundsätzlich die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen.
ZRI 2025, 206
2. Der Wert des Beschwerdegegenstands bestimmt sich auch bei der sofortigen Beschwerde eines Insolvenzgläubigers gegen die Vergütungsentscheidung nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem in der angefochtenen Entscheidung zugebilligten und dem in der Beschwerdeinstanz beantragten Betrag (Bestätigung von BGH, Beschl. v. 2. 2. 2006 – IX ZB 78/04, NZI 2006, 250, Rz. 6; BGH, Beschl. v. 7. 12. 2006 – IX ZB 1/04, ZVI 2007, 287 = NZI 2007, 241, Rz. 4; Aufgabe von BGH, Beschl. v. 24. 11. 2022 – IX ZB 15/22, ZRI 2023, 108 = NZI 2023, 188, Rz. 6).
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