ZRI 2023, 175

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2023 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO §§ 3a, 3e, 13a; EuInsVO Art. 3Antrag auf Feststellung eines Gruppengerichtsstands InsO§ 3a InsO§ 3e InsO§ 13a EuInsVOArt. 3 AG Hamburg, Beschl. v. 02.02.2023 – 67h IE 1/23 (rechtskräftig)AG HamburgBeschl.2.2.202367h IE 1/23rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Antrag auf Feststellung eines Gruppengerichtsstands ist auch zulässig, wenn das antragstellende gruppenangehörige Schuldnerunternehmen die in § 3a Abs. 1 Satz 2 InsO regelhaft statuierte Schwelle des Anteils von Unternehmensgruppen-Arbeitnehmern unterschreitet, aber nicht offensichtlich untergeordnete Bedeutung hat, indem z. B. die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen als erfüllt und eine gruppeninterne Leitungsfunktion dargelegt sind.
2. Solange nicht klar ist, ob ausländische gruppenangehörige Unternehmen den Mittelpunkt ihres hauptsächlichen Interesses auch im hiesigen Inland haben, sind sie von der Feststellungswirkung auszunehmen.

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