ZRI 2021, 206
Leitsatz der Redaktion:
Im Zeitraum zwischen Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit und der Bestellung von Nachtragsliquidatoren kann nicht schuldbefreiend an die GmbH geleistet werden, so dass Ungewissheit über die Person des Gläubigers und damit ein Hinterlegungsgrund besteht.
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