ZRI 2021, 184
Leitsatz der Redaktion:
Die Gewährung einer inkongruenten Deckung stellt in der Regel ein starkes Beweisanzeichen für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners dar, wenn Anlass bestand, an der Zahlungsfähigkeit des Schuldners zu zweifeln.
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