ZRI 2020, 201
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 24. März 2020: Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (BT-Drucks. 19/18110)
Der Bundestag hat am 25. März 2020 den folgenden Gesetzentwurf angenommen. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung (BT-Drucks. 19/18129) und ein Bericht (BT-Drucks. 19/18158) des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drucks. 19/18140) sowie ein Entschließungsantrag von Abgeordneten zugrunde. Auf der Homepage der ZRI können Sie unter www.zri-online.de den vollständigen Gesetzentwurf einsehen.
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