ZRI 2026, 145

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungRestrukturierungsrecht StaRUG § 82Kostenentscheidung im StaRUG-Verfahren StaRUG§ 82 AG Nürnberg, Beschl. v. 29.11.2024 – RES 1297/23AG NürnbergBeschl.29.11.2024RES 1297/23

Leitsätze der Redaktion:

1. Im StaRUG-Verfahren ist die Kostenentscheidung stets mit der Festsetzung der Vergütung des Restrukturierungsbeauftragten (§ 82 StaRUG) zu verbinden.
2. Der Restrukturierungsschuldner ist zugleich auch Kostenschuldner.

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