ZRI 2026, 140
Leitsätze des Gerichts:
1. Ein Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei nach § 240 Satz 1 ZPO unterbrochen, wenn es die Insolvenzmasse betrifft.
2. Ein vorbereitender Auskunftsanspruch betrifft die Insolvenzmasse, wenn der im Hintergrund stehende Geldanspruch zur Masse gehört, denn der Anspruch auf Auskunftserteilung teilt das rechtliche Schicksal des Hauptanspruchs.
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