ZRI 2026, 133

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2026 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 134 Abs. 1Zur Schenkungsanfechtung, sofern Massebestandteile nicht durch Schuldner, sondern eingeschalteten Dritten zugewendet werden InsO§ 134 BGH, Urt. v. 23.10.2025 – IX ZR 125/23 (OLG Celle)BGHUrt.23.10.2025IX ZR 125/23OLG Celle

Leitsätze des Gerichts:

1. Im Rahmen der Unentgeltlichkeitsanfechtung liegt ein Drei-Personen-Verhältnis vor, wenn nach objektiven Kriterien aus der Sicht des Zahlungsempfängers der Vertragspartner eine dritte Person in den Zuwendungs- oder Gegenleistungsvorgang eingeschaltet hat, ohne dass diese dritte Person eine eigene Verpflichtung zur Leistung an den Empfänger traf.
2. Liegt ein Drei-Personen-Verhältnis vor und hat nach objektiven Kriterien der Insolvenzschuldner die Zahlung erbracht, ist bei Wertlosigkeit der Forderung des Zahlungsempfängers gegen seinen Forderungsschuldner die Unentgeltlichkeitsanfechtung auch dann eröffnet, wenn die Person des konkret Leistenden für den Leistungsempfänger nicht erkennbar gewesen ist (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 5. 7. 2018 – IX ZR 126/17, WM 2018, 1430, Rz. 14).

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