ZRI 2025, 143

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2699-0490 Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz ZRI 2025 RechtsprechungInsolvenzrechtInsO § 15a Abs. 1Pflichten des nur zum Schein bestellten Geschäftsführers InsO§ 15a OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 16.01.2025 – 7 W 20/24 (LG Wiesbaden)OLG Frankfurt/M.Beschl.16.1.20257 W 20/24LG Wiesbaden

Leitsätze der Redaktion:

1. Auch den Geschäftsführer, der nur zum Schein, jedoch wirksam bestellt worden ist („Strohmann“), trifft die Kardinalpflicht, sich ständig über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informiert zu halten. Er verletzt diese, wenn er sich auf eine formale Geschäftsführerstellung beschränkt, ohne seinen Organisations- und Kontrollpflichten Rechnung zu tragen.
2. Will der „Strohmann“ sich haftungsbefreiend von der Gesellschaft trennen, muss er sein Amt niederlegen.
3. Organmitglieder, die „blind in die Krise segeln“, trifft deckungsrechtlich (D&O) der Vorwurf einer Kardinalpflichtver-ZRI 2025, 144letzung. Je nach Evidenz der Pflichtverletzung ist ein Rückschluss auf wissentliche Begehung zulässig.

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